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Welche Art von Hilfe passt zu Ihnen?

Drei Fragen zu Aufgaben, Pensum und Selbständigkeit. Das Ergebnis zeigt die passende Kategorie, den üblichen Lohn und Ihre Pflichten als Arbeitgeber, mit dem Link zur richtigen Anmeldeseite.

Tippen Sie die Räume an, in denen Sie Hilfe brauchen.

Sie suchen eine Person.

Putzfrau

4 h/Wocheca. CHF 7'210 im Jahr

Reinigung als Hauptaufgabe

  • Wohnzimmer3 h
  • Bad1 h

Lohnsumme ca. CHF 7'210 von 60'480

Vereinfachtes Verfahren möglich

Weiter: Putzfrau anmelden

Schätzung mit dem Schweizer Durchschnittslohn von CHF 32/h (Betreuung CHF 36/h), 52 Wochen plus Ferienzuschlag.

Drei Arten von Haushaltshilfe im Vergleich: Putzfrau (Reinigung, oft stundenweise), Nanny (regelmässige Kinderbetreuung im Familienhaushalt) und Au-pair (Kulturaustausch, lebt in der Familie, Kost und Logis zählen zum Lohn)

Oder direkt die Kategorie wählen

Au-pair

Wohnt bei Ihnen, im Rahmen eines Kulturaustauschs: Kinderbetreuung plus leichte Hausarbeit gegen Kost, Logis und einen Barlohn.

Nicht sicher? Kurzer Vergleich:

Häufige Fragen

Eine Person übernimmt mehrere Aufgaben (z. B. Putzen und Kinderbetreuung), welche Kategorie gilt?

Melden Sie unter der Hauptaufgabe an, die den grössten Teil der Arbeitszeit ausmacht. Bei etwa gleichen Anteilen ist die haushaltshilfe-anmelden-Kategorie (die breiteste) meist die passendste. Bei Unsicherheit hilft ein kurzer Anruf bei Ihrer Ausgleichskasse.

Was ist mit Spitex oder medizinischer Pflege?

Regulierte medizinische Pflege (Spitex) läuft über eine zugelassene Organisation, nicht über eine private Direktanstellung. Diese Seite und Clino decken die private, nicht-medizinische Alltagsbetreuung ab. Für medizinische Pflege wenden Sie sich an eine Spitex-Organisation in Ihrem Kanton.

Wo melde ich die Person an, sobald die Kategorie klar ist?

Jede Kategorie führt Sie direkt zur zuständigen Anmeldeseite. Für die Frage nach dem konkreten Verfahren (vereinfacht oder ordentlich) gibt es eine eigene Seite.

Ist das Ergebnis rechtlich bindend?

Nein. Diese Seite hilft bei der Einordnung. Die endgültige Beurteilung liegt bei Ihrer Ausgleichskasse.

Bereit? Erste Lohnabrechnung in 5 Minuten.

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