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Ratgeber Kinderbetreuung

Babysitter, Nanny, Au Pair: Wann Sie wirklich anmelden müssen - und wann nicht

Regelmässiger Babysitter, feste Nanny oder Au Pair - der Unterschied bei der Anmeldung ist grösser als man denkt. Wer regelmässig und gegen Entgelt auf Kinder aufpasst, ist bereits Arbeitgeber unter Schweizer Recht. Mit allen Pflichten.

Aktualisiert: Juli 2026·Lesedauer: 10 min
Kurz erklärt

Für erwachsene Betreuungspersonen sind Sie ab dem ersten Franken AHV-pflichtig - im Privathaushalt gibt es keine Bagatellgrenze. Nur bei unter 25-Jährigen sind Löhne bis CHF 750 pro Jahr frei. Nannys und Au Pairs müssen Sie praktisch immer anmelden.

  • Die CHF 750-Freigrenze für unter 25-Jährige gilt pro Arbeitgeber, nicht pro Arbeitnehmer.
  • Berufsunfall (BU) ist immer Pflicht, Nichtberufsunfall (NBU) ab 8 Std./Woche.
  • Das vereinfachte Verfahren gilt für Babysitter, Nanny und Au Pair gleichermassen.

Welche Betreuungsform brauchen Sie?

2 Fragen - sofort das richtige Modell finden

Wie oft brauchen Sie Betreuung?

Babysitter vs. Nanny vs. Au Pair - Die Unterschiede

Drei Betreuungsmodelle, drei unterschiedliche Anforderungen. Hier sehen Sie auf einen Blick, was für wen gilt:

Babysitter

Flexibel, spontan, keine festen Tage. Oft Studierende oder Nachbarinnen.

ArbeitszeitGelegentlich, Abende/WE
AHVAb 1. Franken (u25: CHF 750)
UVGBU immer / NBU ab 8h
VertragEmpfohlen
LohnCHF 20-30/h

Nanny

Professionelle Kinderbetreuung mit festen Zeiten. Oft pädagogische Erfahrung.

ArbeitszeitRegelmässig, feste Tage
AHVImmer
UVGImmer
VertragObligatorisch
LohnCHF 28-35/h

Au Pair

Lebt bei der Familie. Kultureller Austausch + Kinderbetreuung. Eigenes Zimmer Pflicht.

ArbeitszeitMax. 30h/Woche
AHVImmer
UVGImmer
VertragOblig. + Bewilligung
LohnCHF 600+/Monat

AHV-Pflicht: Ab wann müssen Sie anmelden?

Die Faustregel: Für erwachsene Betreuungspersonen gilt die AHV-Pflicht ab dem ersten Franken - im Privathaushalt gibt es keine Bagatellgrenze. Nur wer bis Ende des Jahres seines 25. Geburtstags nicht mehr als CHF 750 pro Jahr und Arbeitgeber verdient, ist ausgenommen.

Diese CHF 750-Freigrenze für unter 25-Jährige gilt pro Arbeitgeber, nicht pro Arbeitnehmer: Arbeitet eine junge Betreuungsperson bei mehreren Familien, hat jede ihre eigene Freigrenze. Wird sie überschritten, ist der ganze Jahreslohn beitragspflichtig.

CHF 750
Freigrenze unter 25 Jahren
ab 25 J.
AHV-pflichtig ab dem 1. Franken
5.3%
AHV/IV/EO Arbeitgeberanteil
1.1%
ALV Arbeitgeberanteil

Rechenbeispiel

Ein Babysitter, der 2× im Monat für 4 Stunden kommt à CHF 25/h = CHF 200/Monat = CHF 2'400/Jahr → AHV-pflichtig!

Ist Ihre Nanny oder Ihr Au Pair ausländischer Herkunft ohne Niederlassungsbewilligung C? Dann fällt zusätzlich die Quellensteuer an, die direkt vom Lohn abgezogen wird. Mehr zur Quellensteuer für Haushaltshilfen →

So melden Sie Ihre Kinderbetreuung richtig an

Das vereinfachte Verfahren macht es einfach - für Babysitter, Nanny und Au Pair gleich.

1

Bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden

Oder über das vereinfachte Abrechnungsverfahren: ein Formular, ein Abzug, alles erledigt.

2

Arbeitsvertrag erstellen

Arbeitszeit, Lohn, Ferien (mindestens 4 Wochen, bei unter 20-Jährigen 5 Wochen), Kündigungsfrist.

3

UVG-Unfallversicherung abschliessen

Berufsunfall (BU) ist ab der ersten Stunde Pflicht - der Arbeitgeber zahlt. Nichtberufsunfall (NBU) zusätzlich ab 8 Stunden pro Woche.

4

Monatlich Lohn abrechnen

Lohnabrechnung mit Sozialversicherungsabzügen. Im vereinfachten Verfahren quartalsweise.

5

Jahresabrechnung einreichen

AHV-Ausgleichskasse erhält die Jahresabrechnung. Im vereinfachten Verfahren automatisch.

AK-Finder: deine kantonale Ausgleichskasse

Die AHV-Anmeldung läuft über die Ausgleichskasse deines Wohnkantons. Wähle deinen Kanton - du bekommst die zuständige Kasse, das Online-Portal und das Anmeldeformular.

Zürich

SVA Zürich

Online-Portal: AHVeasyFAK-Beitrag (Arbeitgeber): 1.025%
Website der Kasse+41 44 448 50 00

Quelle: offizielle Angaben der kantonalen Ausgleichskassen.

Den ersten Babysitting-Abend abmachen

Lara

online

Hallo Lara, danke für die Zusage! Würden Sie diesen Samstag ab 18 Uhr auf Mia (3) aufpassen? Wir sind gegen 23 Uhr zurück. Sie schläft meist um 20 Uhr, alles Weitere zeige ich Ihnen vorher.

16:40

Hallo! Ja, Samstag passt mir gut. Soll ich etwas mitbringen?

16:55

Nein, alles da. Den Stundenlohn rechnen wir korrekt ab, ich melde die Anstellung an. Bis Samstag!

16:58
Nachricht

Was muss im Arbeitsvertrag stehen?

Auch bei gelegentlichem Babysitting empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag. Bei Nanny und Au Pair ist er Pflicht.

Nanny-Vertrag auf dem Tisch - Mustervorlage und Pflichtangaben

Welche Versicherungen brauchen Sie?

Die Versicherungspflicht hängt von der Arbeitszeit ab:

Berufsunfall (BU)

Obligatorisch für alle Arbeitnehmer. Arbeitgeber zahlt die Prämie.

Nichtberufsunfall (NBU)

Obligatorisch ab 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber.

Krankentaggeld (KTG)

Freiwillig, aber empfohlen. Schützt Sie vor unbegrenzter Lohnfortzahlung bei Krankheit.

Pensionskasse (BVG)

Pflicht ab CHF 22'680 Jahreslohn. Bei Teilzeit-Babysitting kaum relevant.

Was kostet Sie die korrekte Anmeldung?

Viel weniger als Sie denken - und viel weniger als die Strafe bei Schwarzarbeit.

~13% Sozialversicherungen (je 50% AG/AN)
~CHF 100-200/Jahr für UVG
Im vereinfachten Verfahren: quasi null Aufwand
ΣGesamtkosten: etwa 6.5% auf den Bruttolohn als Arbeitgeber

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Häufige Fragen

Muss ich einen Babysitter wirklich anmelden?
Ja. Für erwachsene Babysitter ist die AHV-Anmeldung ab dem ersten Franken Pflicht. Nur unter 25-Jährige sind bis CHF 750 pro Jahr und Arbeitgeber ausgenommen - viele gelegentliche Teenager-Babysitter fallen darunter.
Was ist der Unterschied zwischen Nanny und Babysitter bei der AHV?
Rechtlich ist der Rahmen derselbe: Erwachsene sind ab dem ersten Franken AHV-pflichtig, unter 25-Jährige ab CHF 750 pro Jahr. Praktisch ist eine Nanny fast immer über jeder Grenze, ein seltener junger Babysitter oft darunter.
Braucht ein Au Pair eine Arbeitsbewilligung?
Ja. Au Pairs aus EU/EFTA brauchen eine Kurzaufenthaltsbewilligung L. Au Pairs aus Drittstaaten brauchen eine Arbeitsbewilligung und müssen 18-25 Jahre alt sein.
Kann ich das vereinfachte Verfahren für meine Nanny nutzen?
Ja, das vereinfachte Verfahren steht allen Privathaushalten offen - für Babysitter, Nanny und Au Pair gleichermassen, sofern der Jahreslohn CHF 22'680 nicht übersteigt.
Was passiert, wenn mein Babysitter bei uns einen Unfall hat?
Ohne UVG-Versicherung haften Sie als Arbeitgeber persönlich für alle Kosten - Arztbesuche, Spitalaufenthalt, eventuell Invalidenrente. Die UVG kostet ca. CHF 100-200/Jahr, die Berufsunfall-Deckung ist ab der ersten Stunde Pflicht, die Nichtberufsunfall-Deckung zusätzlich ab 8h/Woche.
Wie viel Ferien hat eine Nanny?
Mindestens 4 Wochen pro Jahr (5 Wochen für Arbeitnehmer unter 20 Jahren). Feiertage zählen nicht als Ferientage. Der Ferienzuschlag beträgt 8.33% bei 4 Wochen.
Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026