Babysitter, Nanny, Au Pair: Wann Sie wirklich anmelden müssen - und wann nicht
Regelmässiger Babysitter, feste Nanny oder Au Pair - der Unterschied bei der Anmeldung ist grösser als man denkt. Wer regelmässig und gegen Entgelt auf Kinder aufpasst, ist bereits Arbeitgeber unter Schweizer Recht. Mit allen Pflichten.
Für erwachsene Betreuungspersonen sind Sie ab dem ersten Franken AHV-pflichtig - im Privathaushalt gibt es keine Bagatellgrenze. Nur bei unter 25-Jährigen sind Löhne bis CHF 750 pro Jahr frei. Nannys und Au Pairs müssen Sie praktisch immer anmelden.
- Die CHF 750-Freigrenze für unter 25-Jährige gilt pro Arbeitgeber, nicht pro Arbeitnehmer.
- Berufsunfall (BU) ist immer Pflicht, Nichtberufsunfall (NBU) ab 8 Std./Woche.
- Das vereinfachte Verfahren gilt für Babysitter, Nanny und Au Pair gleichermassen.
Welche Betreuungsform brauchen Sie?
2 Fragen - sofort das richtige Modell finden
Wie oft brauchen Sie Betreuung?
Babysitter vs. Nanny vs. Au Pair - Die Unterschiede
Drei Betreuungsmodelle, drei unterschiedliche Anforderungen. Hier sehen Sie auf einen Blick, was für wen gilt:
Babysitter
Flexibel, spontan, keine festen Tage. Oft Studierende oder Nachbarinnen.
Nanny
Professionelle Kinderbetreuung mit festen Zeiten. Oft pädagogische Erfahrung.
Au Pair
Lebt bei der Familie. Kultureller Austausch + Kinderbetreuung. Eigenes Zimmer Pflicht.
AHV-Pflicht: Ab wann müssen Sie anmelden?
Die Faustregel: Für erwachsene Betreuungspersonen gilt die AHV-Pflicht ab dem ersten Franken - im Privathaushalt gibt es keine Bagatellgrenze. Nur wer bis Ende des Jahres seines 25. Geburtstags nicht mehr als CHF 750 pro Jahr und Arbeitgeber verdient, ist ausgenommen.
Diese CHF 750-Freigrenze für unter 25-Jährige gilt pro Arbeitgeber, nicht pro Arbeitnehmer: Arbeitet eine junge Betreuungsperson bei mehreren Familien, hat jede ihre eigene Freigrenze. Wird sie überschritten, ist der ganze Jahreslohn beitragspflichtig.
Rechenbeispiel
Ist Ihre Nanny oder Ihr Au Pair ausländischer Herkunft ohne Niederlassungsbewilligung C? Dann fällt zusätzlich die Quellensteuer an, die direkt vom Lohn abgezogen wird. Mehr zur Quellensteuer für Haushaltshilfen →
So melden Sie Ihre Kinderbetreuung richtig an
Das vereinfachte Verfahren macht es einfach - für Babysitter, Nanny und Au Pair gleich.
Bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden
Oder über das vereinfachte Abrechnungsverfahren: ein Formular, ein Abzug, alles erledigt.
Arbeitsvertrag erstellen
Arbeitszeit, Lohn, Ferien (mindestens 4 Wochen, bei unter 20-Jährigen 5 Wochen), Kündigungsfrist.
UVG-Unfallversicherung abschliessen
Berufsunfall (BU) ist ab der ersten Stunde Pflicht - der Arbeitgeber zahlt. Nichtberufsunfall (NBU) zusätzlich ab 8 Stunden pro Woche.
Monatlich Lohn abrechnen
Lohnabrechnung mit Sozialversicherungsabzügen. Im vereinfachten Verfahren quartalsweise.
Jahresabrechnung einreichen
AHV-Ausgleichskasse erhält die Jahresabrechnung. Im vereinfachten Verfahren automatisch.
AK-Finder: deine kantonale Ausgleichskasse
Die AHV-Anmeldung läuft über die Ausgleichskasse deines Wohnkantons. Wähle deinen Kanton - du bekommst die zuständige Kasse, das Online-Portal und das Anmeldeformular.
Zürich
SVA Zürich
Quelle: offizielle Angaben der kantonalen Ausgleichskassen.
Den ersten Babysitting-Abend abmachen
Lara
online
Hallo Lara, danke für die Zusage! Würden Sie diesen Samstag ab 18 Uhr auf Mia (3) aufpassen? Wir sind gegen 23 Uhr zurück. Sie schläft meist um 20 Uhr, alles Weitere zeige ich Ihnen vorher.
16:40Hallo! Ja, Samstag passt mir gut. Soll ich etwas mitbringen?
16:55Nein, alles da. Den Stundenlohn rechnen wir korrekt ab, ich melde die Anstellung an. Bis Samstag!
16:58Was muss im Arbeitsvertrag stehen?
Auch bei gelegentlichem Babysitting empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag. Bei Nanny und Au Pair ist er Pflicht.

Welche Versicherungen brauchen Sie?
Die Versicherungspflicht hängt von der Arbeitszeit ab:
Berufsunfall (BU)
Obligatorisch für alle Arbeitnehmer. Arbeitgeber zahlt die Prämie.
Nichtberufsunfall (NBU)
Obligatorisch ab 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber.
Krankentaggeld (KTG)
Freiwillig, aber empfohlen. Schützt Sie vor unbegrenzter Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Pensionskasse (BVG)
Pflicht ab CHF 22'680 Jahreslohn. Bei Teilzeit-Babysitting kaum relevant.
Was kostet Sie die korrekte Anmeldung?
Viel weniger als Sie denken - und viel weniger als die Strafe bei Schwarzarbeit.
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