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Ausgleichskasse · Bern

Ausgleichskasse des Kantons Bern

Die Ausgleichskasse für Haushalte in Bern

Wer in Bern eine Putzfrau, Nanny oder Betreuerin beschäftigt, meldet sie bei der AK Bern an. Hier steht, was Sie dafür brauchen: Kontakt, Anmeldeweg und Kosten, und was wir selbst mit der Kasse erlebt haben.

Kontakt

Adresse
Ausgleichskasse des Kantons Bern
Chutzenstrasse 10, 3007 Bern
Online-Portal
ePortal

So melden Sie sich an

Die AK Bern nutzt das Bundesformular 318.147. Sie füllen es online aus, am Schluss muss die AK Bern als Empfängerin ausgewählt sein.

Zum Anmeldeformular ↗
  • Frist: innert eines Monats ab dem ersten Arbeitstag.
  • Danach kommt die Bestätigung mit Ihrer Abrechnungsnummer per Post.
  • Unfallversicherung: Die AK Bern bietet das vereinfachte Verfahren plus an. Sie müssen es bei der Anmeldung aber ausdrücklich wählen.

Worauf Sie achten müssen

Die AK Bern listet zwei Formulare: das Bundesformular 318.147 und ihr eigenes «BZ 100». Der beschriebene Weg mit Frage 4.2 gilt für das Bundesformular.

Was die Kasse kostet

Verwaltungskosten: 5 % der AHV/IV/EO-Beiträge.

Bei CHF 10'000 Jahreslohn sind das etwa CHF 53.00 im Jahr.

Zum Vergleich: Bei den 26 Kassen reicht derselbe Betrag von CHF 14.84 bis CHF 53.00. Alle Kassen vergleichen →

  • Beitrag an die Familienzulagen: 1.5 % des Lohns, bezahlt von Ihnen als Arbeitgeber.
  • Kinderzulage: CHF 250 pro Kind und Monat.
  • Ausbildungszulage: CHF 310 pro Kind und Monat.

Im Lauf des Jahres

  • Die Löhne melden Sie über das Portal ePortal oder per Post.
  • Jahresmeldung: bis 30. Januar für das Vorjahr. Danach stellt die Kasse die Beiträge in Rechnung.

Unsere Erfahrung mit der AK Bern

Was wir beim Ausfüllen der Formulare, aus Auskünften und Unterlagen der Kasse und mit Kundinnen und Kunden gelernt haben. Jeweils mit Datum und Quelle.

  1. Auskunft der Kasse

    Einladung zur Lohnmeldung Ende November

    Die Ausgleichskasse Bern verschickt Ende November eine Einladung zur Lohnmeldung. Eingereicht wird über das ePortal, spätestens bis 30. Januar. Ein Papierformular kommt nicht automatisch: Wer nicht online melden kann, muss es bei der Kasse nachverlangen.

    Quelle: Schriftliche Auskunft der Ausgleichskasse des Kantons Bern vom 6.8.2026

  2. Auskunft der Kasse

    Kost und Logis zählen zur Lohngrenze

    Für die Lohngrenze stützt sich die Kasse immer auf den AHV-pflichtigen Jahresbruttolohn. Naturallohn wie Kost und Logis ist AHV-pflichtig und wird dazugezählt. Bei unregelmässigen Einsätzen entscheidet der Jahresbruttolohn, der Ende Jahr ausgewiesen wird.

    Quelle: Schriftliche Auskunft der Ausgleichskasse des Kantons Bern vom 7.8.2026, am Tag der Anfrage

  3. Auskunft der Kasse

    Steuerbestätigung kommt automatisch

    Im vereinfachten Verfahren erstellen Sie keinen Lohnausweis. Nach der Verarbeitung Ihrer Lohnmeldung schickt die Kasse Ihrer Angestellten automatisch eine Steuerbestätigung.

    Quelle: Schriftliche Auskunft der Ausgleichskasse des Kantons Bern vom 6.8.2026

  4. Formular getestet

    Formular auf Französisch, ePortal auf Deutsch

    Die Formularliste auf akbern.ch und das ePortal der Kasse sind nur auf Deutsch. Für französischsprachige Haushalte, etwa in Biel oder im Berner Jura, gibt es das Bundesformular 318.147 auch auf Französisch.

    Quelle: Eigener Formular-Durchgang von Clino, 12.7.2026

Die Anmeldung bei der AK Bern vorbereiten lassen

Clino bereitet Vertrag, Anmeldung und Lohnabrechnungen vor und geht jeden Schritt mit Ihnen durch. 30 Tage gratis, danach CHF 19.90 pro Monat, jederzeit kündbar.

Häufige Fragen zur AK Bern

Wie erreiche ich die AK Bern?

Telefonisch unter +41 31 379 79 79, per Post an Chutzenstrasse 10, 3007 Bern. Per E-Mail an info@akbern.ch.

Wie melde ich meine Haushaltshilfe bei der AK Bern an?

Die AK Bern nutzt das Bundesformular 318.147. Sie füllen es online aus, am Schluss muss die AK Bern als Empfängerin ausgewählt sein. Die AK Bern listet zwei Formulare: das Bundesformular 318.147 und ihr eigenes «BZ 100». Der beschriebene Weg mit Frage 4.2 gilt für das Bundesformular. Frist: innert eines Monats ab dem ersten Arbeitstag. Unfallversicherung: Die AK Bern bietet das vereinfachte Verfahren plus an. Sie müssen es bei der Anmeldung aber ausdrücklich wählen.

Was kostet die AK Bern?

Verwaltungskosten: 5 % der AHV/IV/EO-Beiträge. Bei CHF 10'000 Jahreslohn sind das etwa CHF 53.00 im Jahr.

Schickt mir die Ausgleichskasse Bern ein Papierformular für die Lohnmeldung?

Nein, nicht von sich aus. Ende November kommt eine Einladung zur Lohnmeldung über das ePortal. Papier akzeptiert die Kasse nur in Ausnahmefällen, und Sie müssen das Formular selbst anfordern. Die Frist ist der 30. Januar.

Zählen Kost und Logis in Bern zur Lohngrenze des vereinfachten Verfahrens?

Ja. Die Ausgleichskasse Bern stützt sich immer auf den AHV-pflichtigen Jahresbruttolohn, und der Naturallohn ist AHV-pflichtig. Wohnt Ihre Angestellte bei Ihnen, kann das entscheiden, ob Sie im vereinfachten Verfahren abrechnen dürfen.

Muss ich meiner Angestellten in Bern am Jahresende ein Dokument für die Steuern geben?

Nein. Im vereinfachten Verfahren erstellen Sie keinen Lohnausweis. Die Kasse schickt Ihrer Angestellten nach der Verarbeitung der Lohnmeldung automatisch eine Steuerbestätigung.

Clino ist ein privates Unternehmen und nicht mit der AK Bern verbunden. Verbindlich sind die Angaben der Kasse.

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