Ausgleichskasse · Thurgau
Sozialversicherungszentrum Thurgau
Die Ausgleichskasse für Haushalte im Thurgau
Wer im Thurgau eine Putzfrau, Nanny oder Betreuerin beschäftigt, meldet sie bei der SVZ Thurgau an. Hier steht, was Sie dafür brauchen: Kontakt, Anmeldeweg und Kosten, und was wir selbst mit der Kasse erlebt haben.
Kontakt
- Adresse
- Sozialversicherungszentrum Thurgau
St. Gallerstrasse 11, 8501 Frauenfeld - Telefon
- +41 58 225 75 75
- info@svztg.ch
- Website
- www.svztg.ch
- Online-Portal
- AHVeasy
So melden Sie sich an
Die SVZ Thurgau nutzt das Bundesformular 318.147. Sie füllen es online aus, am Schluss muss die SVZ Thurgau als Empfängerin ausgewählt sein.
Zum Anmeldeformular ↗- Frist: innert eines Monats ab dem ersten Arbeitstag.
- Danach kommt die Bestätigung mit Ihrer Abrechnungsnummer per Post.
- Unfallversicherung: Die SVZ Thurgau bietet das vereinfachte Verfahren plus an. Sie müssen es bei der Anmeldung aber ausdrücklich wählen.
Was die Kasse kostet
Verwaltungskosten: 3 % der AHV/IV/EO-Beiträge.
Bei CHF 10'000 Jahreslohn sind das etwa CHF 31.80 im Jahr.
Zum Vergleich: Bei den 26 Kassen reicht derselbe Betrag von CHF 14.84 bis CHF 53.00. Alle Kassen vergleichen →
- Beitrag an die Familienzulagen: 1.4 % des Lohns, bezahlt von Ihnen als Arbeitgeber.
- Kinderzulage: CHF 215 pro Kind und Monat.
- Ausbildungszulage: CHF 280 pro Kind und Monat.
Im Lauf des Jahres
- Die Löhne melden Sie über das Portal AHVeasy oder per Post.
- Jahresmeldung: bis 30. Januar für das Vorjahr. Danach stellt die Kasse die Beiträge in Rechnung.
Unsere Erfahrung mit der SVZ Thurgau
Was wir beim Ausfüllen der Formulare, aus Auskünften und Unterlagen der Kasse und mit Kundinnen und Kunden gelernt haben. Jeweils mit Datum und Quelle.
Auskunft der Kasse
Den Lohnausweis schickt das SVZ
Im vereinfachten Verfahren müssen Sie keinen Lohnausweis erstellen. Das Sozialversicherungszentrum Thurgau stellt Ihrer Angestellten selbst einen Lohnausweis zu.
Quelle: Schriftliche Auskunft des Sozialversicherungszentrums Thurgau vom 13.8.2026
Unterlagen der Kasse
Die Bescheinigung gehört zur Steuererklärung
Laut der Thurgauer Steuerpraxis bescheinigt die Ausgleichskasse Ihrer Angestellten, dass ein Steuerabzug vorgenommen wurde. Diese Bescheinigung reicht sie zusammen mit ihrer Steuererklärung ein.
Quelle: Steuerverwaltung Thurgau, Weisung StP 38a Nr. 1 «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren», Thurgauer Steuerpraxis Ausgabe 2026-01, gelesen am 9.8.2026
Formular getestet
svztg.ch führt zum Bundesformular
Die Seite «Vereinfachte Abrechnung» auf svztg.ch verlinkt direkt das eidgenössische Online-Formular 318.147 und nennt VAVplus beim Namen. Das ist der Weg für das vereinfachte Verfahren, auch wenn svztg.ch weitere Anmeldeformulare für Haushalte anbietet.
Quelle: Eigene Prüfung von svztg.ch und eigener Formular-Durchgang von Clino, 12.7.2026
Die Anmeldung bei der SVZ Thurgau vorbereiten lassen
Clino bereitet Vertrag, Anmeldung und Lohnabrechnungen vor und geht jeden Schritt mit Ihnen durch. 30 Tage gratis, danach CHF 19.90 pro Monat, jederzeit kündbar.
Häufige Fragen zur SVZ Thurgau
Wie erreiche ich die SVZ Thurgau?
Telefonisch unter +41 58 225 75 75, per Post an St. Gallerstrasse 11, 8501 Frauenfeld. Per E-Mail an info@svztg.ch.
Wie melde ich meine Haushaltshilfe bei der SVZ Thurgau an?
Die SVZ Thurgau nutzt das Bundesformular 318.147. Sie füllen es online aus, am Schluss muss die SVZ Thurgau als Empfängerin ausgewählt sein. Frist: innert eines Monats ab dem ersten Arbeitstag. Unfallversicherung: Die SVZ Thurgau bietet das vereinfachte Verfahren plus an. Sie müssen es bei der Anmeldung aber ausdrücklich wählen.
Was kostet die SVZ Thurgau?
Verwaltungskosten: 3 % der AHV/IV/EO-Beiträge. Bei CHF 10'000 Jahreslohn sind das etwa CHF 31.80 im Jahr.
Bis wann und wie reiche ich im Thurgau die Lohndeklaration ein?
Bis 30. Januar des Folgejahres, auf Papier oder über AHVeasy. Laut svztg.ch profitieren Arbeitgebende bei der Lohnmeldung über AHVeasy von einem reduzierten Verwaltungskostenansatz.
Die FAQ auf svztg.ch nennt Lohnausweis-Vorlagen. Muss ich doch einen ausstellen?
Nicht im vereinfachten Verfahren. Die FAQ gilt allgemein für Arbeitgebende. Für das vereinfachte Verfahren hat das SVZ Thurgau am 13.8.2026 schriftlich festgehalten, dass kein Lohnausweis erstellt werden muss und es Ihrer Angestellten selbst einen zustellt.
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Alle 26 Ausgleichskassen →Clino ist ein privates Unternehmen und nicht mit der SVZ Thurgau verbunden. Verbindlich sind die Angaben der Kasse.
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