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Zürich

Ausgleichskasse · Zürich

SVA Zürich

Die Ausgleichskasse für Haushalte in Zürich

Wer in Zürich eine Putzfrau, Nanny oder Betreuerin beschäftigt, meldet sie bei der SVA Zürich an. Hier steht, was Sie dafür brauchen: Kontakt, Anmeldeweg und Kosten, und was wir selbst mit der Kasse erlebt haben.

Kontakt

Adresse
SVA Zürich
Röntgenstrasse 17, 8087 Zürich
Online-Portal
AHVeasy

So melden Sie sich an

Die SVA Zürich nutzt das Bundesformular 318.147. Sie füllen es online aus, am Schluss muss die SVA Zürich als Empfängerin ausgewählt sein.

Zum Anmeldeformular ↗
  • Frist: innert eines Monats ab dem ersten Arbeitstag.
  • Danach kommt die Bestätigung mit Ihrer Abrechnungsnummer per Post.
  • Unfallversicherung: Die SVA Zürich bietet das vereinfachte Verfahren plus an. Sie müssen es bei der Anmeldung aber ausdrücklich wählen.

Was die Kasse kostet

Verwaltungskosten: 5 % der AHV/IV/EO-Beiträge.

Bei CHF 10'000 Jahreslohn sind das etwa CHF 53.00 im Jahr.

Zum Vergleich: Bei den 26 Kassen reicht derselbe Betrag von CHF 14.84 bis CHF 53.00. Alle Kassen vergleichen →

  • Beitrag an die Familienzulagen: 1.025 % des Lohns, bezahlt von Ihnen als Arbeitgeber.
  • Kinderzulage: CHF 215 pro Kind und Monat, ab 12 Jahren CHF 268.
  • Ausbildungszulage: CHF 268 pro Kind und Monat.

Im Lauf des Jahres

  • Die Löhne melden Sie über das Portal AHVeasy oder per Post.
  • Jahresmeldung: bis 30. Januar für das Vorjahr. Danach stellt die Kasse die Beiträge in Rechnung.

Unsere Erfahrung mit der SVA Zürich

Was wir beim Ausfüllen der Formulare, aus Auskünften und Unterlagen der Kasse und mit Kundinnen und Kunden gelernt haben. Jeweils mit Datum und Quelle.

  1. Auskunft der Kasse

    Anmeldung innert 30 Tagen, ein Formular genügt

    Die SVA Zürich bestätigt: Für das vereinfachte Verfahren Plus genügt das Anmeldeformular, weitere Anträge braucht es nicht. Die Anmeldung muss grundsätzlich innert 30 Tagen ab Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Die Unfallversicherung läuft dann über Solida.

    Quelle: Schriftliche Auskunft der SVA Zürich vom 13.8.2026

  2. Auskunft der Kasse

    Wenn eine Voraussetzung wegfällt

    Ist eine Voraussetzung des vereinfachten Verfahrens nicht mehr erfüllt, nimmt die SVA Zürich eine Rückabwicklung ins ordentliche Verfahren vor. Dann stellen Sie Ihrer Angestellten einen Lohnausweis aus und erstatten ihr die abgezogene Quellensteuer zurück. Über den Wechsel informieren Sie sie selbst.

    Quelle: Schriftliche Auskunft der SVA Zürich vom 13.8.2026

  3. Unterlagen der Kasse

    Kein Lohnausweis, aber die Adresse zählt

    Im vereinfachten Verfahren schickt die SVA Zürich Ihrer Angestellten automatisch eine Steuerbescheinigung. Den Lohnausweis auf der Formularseite der SVA brauchen Sie nicht, er ist mit «nur bei Standard-Abrechnung ausfüllen» beschriftet. Die Lohndeklaration fragt nach der Adresse Ihrer Angestellten, weil die SVA ihr die Bescheinigung direkt zustellt.

    Quelle: Seite «Formulare und Merkblätter» auf svazurich.ch, gelesen am 8.8.2026; schriftliche Auskunft der SVA Zürich vom 13.8.2026

  4. Aus der Praxis

    Über der Lohngrenze gibt es kein VAVplus

    Ein Clino-Kunde über der Lohngrenze suchte im Standard-Formular nach einer VAVplus-Option. Die gibt es dort nicht: Laut SVA Zürich ist VAVplus nur bei der vereinfachten Abrechnung mit Steuerabzug möglich. In der «Standard-Abrechnung» geben Sie Ihren Unfallversicherer an, die Police muss also vor der Anmeldung bestehen.

    Quelle: Fall eines Clino-Kunden, Juli 2026; Seite «Arbeitgeber werden» auf svazurich.ch, gelesen am 14.7.2026

  5. Unterlagen der Kasse

    AHVeasy senkt die Gebühr nicht mehr

    Bis und mit 2025 war der Verwaltungskostenbeitrag bei Abrechnung über AHVeasy auch für Haushalte tiefer. Ab dem Beitragsjahr 2026 sind beide Tarife in der Stufe, in der Haushalte liegen, gleich hoch. Ältere Quellen zeigen für Zürich deshalb einen Rabatt, den es nicht mehr gibt.

    Quelle: Merkblatt «Verwaltungskostenbeiträge ab 2026» (V 09.2025) der SVA Zürich, svazurich.ch, gelesen am 8.8.2026

Die Anmeldung bei der SVA Zürich vorbereiten lassen

Clino bereitet Vertrag, Anmeldung und Lohnabrechnungen vor und geht jeden Schritt mit Ihnen durch. 30 Tage gratis, danach CHF 19.90 pro Monat, jederzeit kündbar.

Häufige Fragen zur SVA Zürich

Wie erreiche ich die SVA Zürich?

Telefonisch unter +41 44 448 50 00, per Post an Röntgenstrasse 17, 8087 Zürich. Per E-Mail an info@svazurich.ch.

Wie melde ich meine Haushaltshilfe bei der SVA Zürich an?

Die SVA Zürich nutzt das Bundesformular 318.147. Sie füllen es online aus, am Schluss muss die SVA Zürich als Empfängerin ausgewählt sein. Frist: innert eines Monats ab dem ersten Arbeitstag. Unfallversicherung: Die SVA Zürich bietet das vereinfachte Verfahren plus an. Sie müssen es bei der Anmeldung aber ausdrücklich wählen.

Was kostet die SVA Zürich?

Verwaltungskosten: 5 % der AHV/IV/EO-Beiträge. Bei CHF 10'000 Jahreslohn sind das etwa CHF 53.00 im Jahr.

Muss ich meiner Haushaltshilfe in Zürich einen Lohnausweis ausstellen?

Im vereinfachten Verfahren nicht. Die SVA Zürich schickt Ihrer Angestellten automatisch eine Steuerbescheinigung. Einen Lohnausweis stellen Sie nur in der Standard-Abrechnung aus, oder wenn die SVA ein Jahr ins ordentliche Verfahren zurückabwickelt.

Prüft die SVA Zürich die Lohngrenze bei der Anmeldung oder am Jahresende?

Beides. Bei der Anmeldung zählt Ihre Angabe im Formular: Wer angibt, über der Grenze zu liegen, wird abgelehnt. Ob das Jahr im vereinfachten Verfahren bleibt, entscheidet die SVA danach anhand des effektiven Bruttolohns in der Lohndeklaration.

Spare ich in Zürich Gebühren, wenn ich die Löhne über AHVeasy melde?

Als Haushalt nicht: Seit dem Beitragsjahr 2026 ist der Verwaltungskostenbeitrag in Ihrer Stufe mit und ohne AHVeasy gleich hoch. Die Lohndeklaration ist bis 30. Januar fällig und geht weiterhin auch auf Papier.

Clino ist ein privates Unternehmen und nicht mit der SVA Zürich verbunden. Verbindlich sind die Angaben der Kasse.

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