Nanny-Förderung im Vergleich: Frankreich trägt mehr als die Hälfte der Kosten, die Schweiz gewährt nur einen Steuerabzug
Frankreich, Finnland, Dänemark und das Vereinigte Königreich unterstützen Familien auch dann, wenn sie eine Betreuerin im eigenen Haushalt anstellen. Die Schweiz fördert Kitas und Tagesfamilien, die Nanny im Haushalt aber nicht: Es bleibt der Steuerabzug für Drittbetreuung. Clino hat die Regeln für 2026 auf den offiziellen Seiten der fünf Länder nachgeschlagen und für ein zweijähriges Kind durchgerechnet.
Zusammenfassung
In vielen europäischen Ländern ist die Kinderbetreuung zu Hause eine anerkannte Betreuungsform. Wer eine Betreuerin anstellt, meldet sie an, zahlt Lohn und Sozialbeiträge und erhält dafür einen Teil der Kosten vom Staat zurück, ähnlich wie Eltern mit einem Kita-Platz. Clino hat vier Länder untersucht, die das tun, und sie mit der Schweiz verglichen.
Am weitesten geht Frankreich: Für eine Familie mit 4’000 Euro Monatseinkommen und einer Vollzeit-Nanny zum Mindestlohn trägt der Staat mindestens 51,4 % der Arbeitgeberkosten. Dänemark und Finnland zahlen feste Monatsbeträge, wenn die Gemeinde die Betreuerin genehmigt hat. Im Vereinigten Königreich ist die Hilfe für eine Nanny klein, 6,6 % der Kosten, aber es gibt sie.
In der Schweiz gibt es für eine Nanny, die die Familie selbst anstellt, keine Subvention, weder vom Bund noch in den Städten, die wir geprüft haben. Es bleibt der Steuerabzug für Drittbetreuung. Er ist bei der Bundessteuer im Rechenbeispiel rund CHF 183 im Monat wert, 3,6 % der Kosten; die Kantonssteuer kommt dazu.
Die fünf Länder im Vergleich
Rechenbeispiel für alle Länder: ein Kind von zwei Jahren, beide Eltern erwerbstätig, eine Betreuerin, die die Familie Vollzeit anstellt (rund 40 Stunden pro Woche), Regeln von 2026. Den Anteil an den Kosten geben wir nur dort an, wo eine amtliche Lohnuntergrenze existiert; Finnland und Dänemark kennen keinen gesetzlichen Mindestlohn.
Rechenbeispiel 2026, Vollzeit, mittleres Einkommen. Frankreich: CMG und Steuergutschrift, ohne die Übernahme von 50 % der Sozialbeiträge. Dänemark: Höchstbetrag, höchstens 75 % der Kosten. Finnland: Kela plus Helsinki-Zuschlag, ohne einkommensabhängigen Zuschlag. Vereinigtes Königreich: Tax-Free Childcare. Schweiz: keine Subvention; Ersparnis bei der direkten Bundessteuer durch den Abzug (steuerbares Einkommen CHF 150’000), Kantonssteuer nicht eingerechnet. Umrechnung zu den EZB-Referenzkursen vom 29.10.2026.
| Land | Instrument | Wer erhält es | Pro Monat (Beispiel) | Anteil an den Kosten | Bedingungen |
|---|---|---|---|---|---|
| Frankreich | CMG emploi direct und Steuergutschrift 50 % (Art. 199 sexdecies CGI) | Erwerbstätige Eltern, Kind unter 6 Jahren | mind. EUR 1’485 (CHF 1’369) | ≥ 51,4 % | Familie ist Arbeitgeberin, meldet die Nanny über Pajemploi an; Stundenlohn über EUR 15.18 wird nicht gefördert |
| Dänemark (Kopenhagen) | Tilskud til privat pasning (Dagtilbudsloven § 80) | Eltern statt eines Krippenplatzes | bis DKK 8’909 (CHF 1’099) | keine amtliche Lohnreferenz | Gemeinde genehmigt und beaufsichtigt die Betreuung; Zuschuss höchstens 75 % der belegten Kosten; höchstens 5 Kinder |
| Finnland (Helsinki) | Yksityisen hoidon tuki (Kela) und Gemeindezuschlag | Familie, ausbezahlt an die Betreuerin | EUR 692 (CHF 638) | keine amtliche Lohnreferenz | Arbeitsvertrag, Gemeinde genehmigt die Betreuerin, sie wohnt nicht im Haushalt; Helsinki-Zuschlag ab 25 Std./Woche |
| Vereinigtes Königreich | Tax-Free Childcare (20 % Aufstockung) | Beide Eltern erwerbstätig, je höchstens GBP 100’000 Einkommen | GBP 167 (CHF 184) | 6,6 % | Nanny bei Ofsted registriert (freiwilliges Register) und bei Tax-Free Childcare angemeldet |
| Schweiz | Keine Subvention; Abzug für Drittbetreuung (DBG Art. 33 Abs. 3) | Beide Eltern erwerbstätig, Kind unter 14 | CHF 183 (nur Bundessteuer) | 3,6 % | Nur der Betreuungsanteil des Lohns ist abziehbar; im Kanton Bern pauschal die Hälfte des Nettolohns |
Frankreich: die Nanny als Betreuungsplatz
Seit dem 1. September 2025 wird der CMG für eine Nanny im Haushalt (garde à domicile) Stunde für Stunde berechnet, wie in der Krippe: Die Familie zahlt einen Stundenbetrag, der von Einkommen und Kinderzahl abhängt, die Familienkasse zahlt den Rest des Nettolohns. Bei einem Kind beträgt der Satz 0,1238 % des Monatseinkommens pro Stunde, bezogen auf Referenzkosten von EUR 10.50 pro Stunde. Der früher vorgeschriebene Eigenanteil von 15 % ist weggefallen. Gefördert wird ein Stundenlohn bis EUR 15.18.
Im Rechenbeispiel verdient die Nanny den Mindestlohn der Branche, EUR 12.89 brutto pro Stunde. Die Familie zahlt mit allen Beiträgen rund EUR 2’891 im Monat. Bei einem Einkommen von 4’000 Euro im Monat zahlt der CMG EUR 922. Dazu kommt die Steuergutschrift von 50 % der restlichen Kosten, bei einem Kind auf höchstens EUR 13’500 im Jahr: EUR 563 im Monat. Zusammen sind das mindestens EUR 1’485, 51,4 % der Kosten.
Zusätzlich übernimmt die Familienkasse die Hälfte der Sozialbeiträge, bis zu einer monatlichen Obergrenze. Den Betrag dieser Obergrenze für 2026 konnten wir auf keiner offiziellen Seite bestätigen; ohne Obergrenze wären es 71,2 %. Die Steuergutschrift wird für Kinder unter sechs Jahren 2026 nicht im Voraus ausbezahlt, sondern im Folgejahr.
Finnland: Geld an die Betreuerin, Zuschlag von der Stadt
Die finnische Sozialversicherung Kela zahlt für ein Kind in privater Betreuung EUR 192.28 im Monat, bei tiefem Einkommen einen Zuschlag bis EUR 265.85. Das Geld geht direkt an die Betreuerin. Stellt die Familie sie selbst an, braucht es einen Arbeitsvertrag, und die Gemeinde muss die Betreuerin genehmigen. Sie darf nicht im selben Haushalt wohnen.
Die Städte legen eigene Zuschläge drauf. Helsinki zahlt für ein Kind unter drei Jahren und eine angestellte Betreuerin seit dem 1. März 2026 EUR 500 im Monat, wenn die Betreuung mehr als 25 Stunden pro Woche umfasst. Mit Kela sind das EUR 692.28 bei mittlerem und hohem Einkommen und bis EUR 1018.13 bei tiefem. Espoo zahlt EUR 560, Tampere EUR 400, Vantaa EUR 240. Einen Mindestlohn für die Betreuerin schreibt weder Kela noch Helsinki vor; die Familie handelt ihn aus und zahlt die Arbeitgeberbeiträge auf den ganzen Lohn.
Dänemark: Zuschuss statt Krippenplatz
Dänische Gemeinden müssen Eltern anbieten, statt eines Krippenplatzes einen Zuschuss für private Betreuung zu erhalten (Dagtilbudsloven § 80). Die Gemeinde genehmigt die Vereinbarung zwischen Eltern und Betreuerin und beaufsichtigt sie. Der Zuschuss beträgt mindestens 75 % der Nettobetriebskosten eines Tagespflegeplatzes und höchstens 75 % der belegten Kosten der Eltern. Er ist für die Eltern steuerfrei.
In Kopenhagen sind es seit dem 1. Mai 2026 DKK 8’909 im Monat für ein Kind bis drei Jahre und einen Monat bei mindestens 30 Stunden pro Woche. Den vollen Betrag gibt es, wenn die Betreuung mindestens DKK 11’879 kostet; teurere Betreuung zahlen die Eltern selbst. Kopenhagen beschreibt die Betreuerinnen als Selbständige. Das Gesetz kennt aber auch Eltern als Arbeitgeber, und Aarhus erlaubt es ausdrücklich, mit DKK 7’439 im Monat. Zum Vergleich: Ein Krippenplatz kostet Eltern in Kopenhagen DKK 3’555 im Monat ohne Mittagessen.
Vereinigtes Königreich: wenig, aber für die registrierte Nanny
Über Tax-Free Childcare legt der Staat auf jeweils 8 Pfund, die Eltern einzahlen, 2 Pfund drauf, höchstens GBP 2’000 pro Kind und Jahr. Mit dem Konto lässt sich auch eine Nanny bezahlen, wenn sie bei Ofsted im freiwilligen Teil des Registers eingetragen ist (Erste Hilfe, Strafregisterauszug, Grundausbildung, Haftpflicht, Gebühr GBP 103 pro Jahr). Die staatlich bezahlten Gratisstunden in der Kinderbetreuung gelten dagegen nicht für Nannys.
Eine Vollzeit-Nanny zum gesetzlichen Mindestlohn von GBP 12.71 kostet die Familie mit Arbeitgeberbeiträgen und Pensionskasse rund GBP 2’522 im Monat. Tax-Free Childcare deckt davon höchstens GBP 167, 6,6 %. Familien mit tiefem Einkommen können stattdessen über Universal Credit bis zu 85 % der Kosten erhalten, höchstens GBP 1071.09 im Monat für ein Kind.
Schweiz: Förderung für die Kita, ein Steuerabzug für die Nanny
Die Kita-Subventionen der Städte, die wir geprüft haben, gelten nur für Kitas und Tagesfamilien. In Bern gelten Betreuungsgutscheine «nur in Kitas und bei Tagesfamilienorganisationen»; der Kanton Bern schreibt, für eine Nanny würden «keine Betreuungsgutscheine ausgestellt». Der Kanton Luzern beantwortet die Frage nach Gutscheinen für eine Nanny mit «Nein». Zürich und Basel-Stadt subventionieren Plätze in Kitas und Tagesfamilien; Nannys erwähnen sie nicht.
Auch das neue Bundesgesetz, das eine Betreuungszulage von mindestens CHF 100 pro Betreuungstag und Woche einführt (CHF 500 im Monat bei fünf Tagen), lässt die Nanny aus. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schreibt: «Grosseltern und Nannys fallen nicht darunter». Das Gesetz wurde im Dezember 2025 verabschiedet; wann es in Kraft tritt, steht noch nicht fest.
Was bleibt, ist der Abzug für Drittbetreuung: bei der direkten Bundessteuer 2026 höchstens CHF 25’800 pro Kind (2027: CHF 25’900), in den Kantonen unterschiedlich, in Bern CHF 16’000, in Basel-Stadt CHF 26’000. Abziehbar ist nur der Teil des Lohns, der auf die Betreuung während der Arbeitszeit der Eltern entfällt; der Kanton Bern rechnet pauschal mit der Hälfte des Nettolohns. Für ein Ehepaar mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 150’000 spart der volle Bundesabzug CHF 2’191 im Jahr, rund CHF 183 im Monat. Eine Vollzeit-Nanny kostet in Bern rund CHF 5’015 im Monat. Mit der Kantonssteuer wird die Ersparnis grösser; in unserer Studie zum Nanny-Steuerabzug waren es für eine Familie mit zwei Kindern und CHF 150’000 Bruttoeinkommen CHF 7’447 (Bern) und CHF 8’447 (Basel) im Jahr.
Für ein Kind bleibt die Kita in der Schweiz deutlich günstiger als eine Nanny; ab dem zweiten Kind dreht sich das in Bern und Basel (Studie Nanny oder Kita). Gefördert wird trotzdem nur die Kita.
Was wir nicht wissen
Für Frankreich fehlt der Betrag der Obergrenze, bis zu der die Familienkasse 2026 die Hälfte der Sozialbeiträge übernimmt; wir geben deshalb nur den gesicherten Teil an, als Untergrenze. Die französischen Quellen sind sich nicht einig, ob die Monatskosten im CMG-Rechner den Nettolohn oder den Lohn mit Beiträgen meinen; wir rechnen mit dem Nettolohn, wie die Familienkasse. In Kopenhagen beschreibt die Stadt nur selbständige Betreuerinnen; ob sie den Zuschuss auch bei Eltern als Arbeitgebern zahlt, haben wir nicht bestätigt gefunden. Für die Schweiz haben wir die Städte Bern, Luzern, Zürich und Basel sowie die Kantone Bern, Luzern und Zug geprüft, nicht alle Gemeinden. Die Kantonssteuer haben wir für dieses Rechenbeispiel nicht berechnet.
Was Familien in der Schweiz tun können
Wer eine Nanny anstellt, kann die Betreuungskosten nur abziehen, wenn sie belegt sind: mit Lohnausweis, Anmeldung bei der Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Schwarz bezahlte Betreuung ist nicht abziehbar. Wie die Anstellung Schritt für Schritt geht, erklärt unser Ratgeber Nanny anstellen. Clino führt Familien durch Vertrag, Anmeldung, Versicherung und Lohnabrechnung.
«In Frankreich gilt die Nanny im Haushalt als Betreuungsplatz, und der Staat zahlt mit. In der Schweiz trägt die Familie die Kosten fast allein.»
Quellen
- Urssaf und Familienkasse CAF: CMG emploi direct, Referenzkosten und Plafonds; Beitragssätze Privathaushalte (2026)
- service-public.gouv.fr: Steuergutschrift für Arbeit im Haushalt (F12), CMG (F39152) (2026)
- Kela: Yksityisen hoidon tuki, Beträge ab 1.1.2026; Stadt Helsinki, Espoo, Vantaa, Tampere: Gemeindezuschläge (2026)
- Retsinformation: Dagtilbudsloven (LBK 1038/2025); Kopenhagen und Aarhus: Zuschuss für private Betreuung (2026)
- gov.uk: Tax-Free Childcare, National Minimum Wage, Arbeitgeberbeiträge, Universal Credit; Ofsted (2026/27)
- ESTV: Rundschreiben 2-215-D-2025, Kreisschreiben Nr. 30; BSV: UKibeG; Steuerverwaltung Bern (2010-2026)
- Stadt Bern, Kanton Bern, Kanton Luzern, Stadt Zürich, Basel-Stadt: Betreuungsgutscheine und Kita-Beiträge (2026)
- EZB: Euro-Referenzkurse vom 29.10.2026 (2026)
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Über Clino
Clino ist eine Schweizer SaaS-Plattform, die privaten Haushalten ermöglicht, ihre Haushaltshilfe legal anzustellen: Lohnabrechnung, Arbeitsvertrag und AHV-Anmeldung; Clino führt durch das Verfahren, die Versicherung schliesst der Haushalt selbst ab. CHF 19.90/Monat. Alle 26 Kantone. Gegründet 2026 in Zürich. clino.ch
