Dein Jahr als Arbeitgeberin, direkt im Kalender
Sechs Angaben, und du bekommst eine Kalenderdatei mit deinen Fristen: wann die Lohndeklaration fällig ist, wann der Lohnausweis, wann die Mindestlöhne ändern und welche Feiertage am Arbeitsort gelten.
Deine Situation
Bestimmt, welche Ausgleichskasse zuständig ist.
Ungefähr reicht. Wir prüfen damit nur, ob du auf die Grenze des vereinfachten Verfahrens zuläufst.
Nur wenn sie bei dir wohnt oder isst. Zählt zum Lohn, den die AHV sieht.
Optional. Damit kommt das Ende der Probezeit in den Kalender.
Das kommt in deinen Kalender
- 30. Nov. 2026Ferienguthaben prüfen
- 25. Dez. 2026Feiertag: Weihnachtstag
- 26. Dez. 2026Feiertag: Stephanstag
- 01. Jan. 2027Neue Mindestlöhne prüfen
- 30. Jan. 2027Lohndeklaration 2026 bei der Ausgleichskasse einreichen
- 31. Jan. 2027Lohnausweis 2026 der Mitarbeiterin geben
SVA Zürich · +41 44 448 50 00
Die Datei wird einmal importiert und aktualisiert sich danach nicht selbst. Ändert sich etwas an deiner Situation, lade sie einfach neu herunter.
Warum ein Kalender und keine Checkliste
Eine Checkliste liest man einmal. Die Pflichten eines Privathaushalts verteilen sich aber über das ganze Jahr, und die teuren Fehler passieren nicht aus Unwissen, sondern weil im Januar niemand daran denkt. Die Datei legt die Termine dort ab, wo du ohnehin hinschaust, mit Erinnerung ein bis zwei Wochen vorher.
Woher die Termine kommen
Die Lohndeklaration muss 30 Tage nach Ende der Abrechnungsperiode bei der Ausgleichskasse sein, also bis zum 30. Januar. Die Mindestlöhne des NAV Hauswirtschaft und die indexierten kantonalen Mindestlöhne wechseln jeweils auf den 1. Januar. Die Probezeit dauert nach Art. 335b OR einen Monat, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Feiertage stammen aus der SECO-Liste «Feiertage in der Schweiz». Der Termin für den Lohnausweis und die Ferienkontrolle im November sind gängige Praxis, keine gesetzlichen Daten: das steht auch so im Kalendereintrag.

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