Au-pair anmelden —
in 5 Minuten erledigt.
Ihre voraussichtlichen Kosten
alles drin
Annahme: CHF 30/h (Schweizer Ø). Inkl. Brutto, AHV-Beiträge & Clino-Gebühr.
Was kostet Ihr Au-pair wirklich?
Taschengeld, Naturallohn (Kost und Logis), Quellensteuer und Sozialabgaben — transparent berechnet für Gastfamilien in Sekunden.
Was Clino für Sie erstellt
Arbeitsvertrag für Au-pair-Verhältnisse
Rechtssicher als PDF — an Ihren Kanton angepasst, speziell für Au-pair-Anstellungen.
Lohnabrechnung ohne Kopfrechnen
Jeden Monat korrekt — AHV, ALV, UVG und Quellensteuer automatisch berechnet.
AHV-Formulare vorausgefüllt
Kein Papierkram — drucken, unterschreiben, einreichen. Fertig.
UVG-Schutz inklusive
Unfallversicherung korrekt berechnet — Ihr Au-pair ist während der Arbeit und zu Hause abgesichert.
Jahresmeldung auf Knopfdruck
Lohnausweis und Jahresabrechnung fertig vorbereitet — kein Jahresend-Stress.
Quellensteuer erledigt
Au-pairs aus dem Ausland sind meist quellensteuerpflichtig — Clino berechnet alles automatisch.
So funktioniert’s
Daten eingeben — 5 Minuten
Name, Herkunftsland und Taschengeld Ihres Au-pairs. Clino erkennt Ihren Kanton und die zuständige Ausgleichskasse automatisch.
Vertrag & Lohn — sofort fertig
Arbeitsvertrag für das Au-pair-Verhältnis als PDF. Jeden Monat die korrekte Abrechnung mit AHV, ALV und UVG — automatisch.
AHV-Formulare — nur noch einreichen
Alle Unterlagen vorausgefüllt und druckfertig. Unterschreiben, absenden — Clino hat den Rest erledigt.
Warum Sie Ihr Au-pair anmelden müssen
Auch ein Au-pair im Privathaushalt ist ein Arbeitsverhältnis und muss bei der AHV angemeldet werden — ab dem ersten Franken Taschengeld. Als Gastfamilie sind Sie der Arbeitgeber und verantwortlich für Arbeitsvertrag, Bewilligung und UVG-Versicherung.
Ohne Anmeldung riskieren Sie Bussen bis CHF 10’000. Zusätzlich kann das Au-pair aufenthaltsrechtliche Probleme mit der Kurzaufenthaltsbewilligung bekommen. Bei einem Unfall haftet die Gastfamilie persönlich.
Au-pairs aus dem Ausland sind in der Regel quellensteuerpflichtig, und der Naturallohn für Kost und Logis wird zum Taschengeld dazugerechnet. Mit dem VAV werden Quellensteuer und Sozialabgaben zusammen abgerechnet.
Unser Au-pair aus Frankreich war schon da, aber die Behördengänge noch nicht erledigt. Mit Clino hatten wir den Vertrag und die AHV-Anmeldung am selben Tag fertig.
— F. Huber, Basel
Häufige Fragen zur Au-pair-Anmeldung
Muss ich mein Au-pair bei der AHV anmelden?
Ja. Ein Au-pair-Verhältnis gilt als Arbeitsverhältnis. Die AHV-Pflicht gilt ab dem ersten Franken Taschengeld.
Was kostet die Anmeldung über Clino?
CHF 19.90 pro Monat — Festpreis. Die ersten 30 Tage sind kostenlos, vor Tag 30 keine Belastung.
Wie viel darf ein Au-pair arbeiten?
Maximal 30 Stunden pro Woche inklusive Hausarbeit und Kinderbetreuung. Clino erstellt die Abrechnung auf Basis der tatsächlichen Stunden.
Braucht mein Au-pair eine Aufenthaltsbewilligung?
Au-pairs aus EU/EFTA-Ländern benötigen eine Kurzaufenthaltsbewilligung L. Clino regelt die Lohnseite — für die Bewilligung wenden Sie sich ans Migrationsamt.
Ist Quellensteuer fällig?
In der Regel ja, da Au-pairs keinen Schweizer Pass haben. Clino berechnet die Quellensteuer automatisch basierend auf Kanton und Aufenthaltsstatus.
Wie hoch ist das übliche Taschengeld?
Die Empfehlung liegt bei CHF 500–770 pro Monat, plus Kost und Logis. Clino rechnet alles korrekt ab — inklusive Naturallohn für Unterkunft und Verpflegung.
Was müssen Gastfamilien bei der Bewilligung beachten?
Jede Gastfamilie braucht für ihr Au-pair eine Kurzaufenthaltsbewilligung L (EU/EFTA) oder ein Visum (Drittstaaten). Die Anmeldung beim Migrationsamt erfolgt vor Arbeitsbeginn. Clino erstellt den Arbeitsvertrag, den Sie für die Bewilligung benötigen, und berechnet UVG-Versicherung und Quellensteuer korrekt.
Probieren kostet nichts.
Vertrag und Lohnabrechnung für Ihr Au-pair in 5 Minuten — 30 Tage kostenlos, vor Tag 30 keine Belastung. Passt es nicht? Konto löschen, fertig.
Au-pair anmelden — 30 Tage gratisVor Tag 30 keine Belastung • CHF 19.90/Monat danach