Muss ich mein Au-pair anmelden?
Ja. Ein Au-pair ist eine Angestellte Ihres Haushalts.
Frist: ein Monat ab dem ersten Arbeitstag, Unfallversicherung ab Tag eins. Nur die Aufenthaltsbewilligung bleibt bei Ihnen.
Vertrag, AHV-Anmeldung, Lohnabrechnung: Clino bereitet alles vor, Sie unterschreiben.
Kurz und ehrlich
Muss ich mein Au-pair anmelden?
Ja. Ein Au-pair ist eine Angestellte Ihres Haushalts.
Frist: ein Monat ab dem ersten Arbeitstag, Unfallversicherung ab Tag eins. Nur die Aufenthaltsbewilligung bleibt bei Ihnen.
Was kostet es wirklich?
Für sie CHF 570.31 netto. Für Sie rund CHF 942 im Monat, plus Essen, Zimmer und Sprachkurs.
Kost und Logis zählen als Lohn (CHF 990). Abgerechnet wird auf CHF 1'790, die Beiträge kommen als eine Jahresrechnung.
Ihren Betrag im Rechner einstellenGilt der Mindestlohn?
Nein, solange alle Au-pair-Kriterien erfüllt sind. Belegt für vier Kantone; Genf ist die Ausnahme.
Tessin und Basel-Stadt: im Gesetz. Zürich: Merkblatt. Neuenburg: Reglement. Genf: eigener Mindestlohn, CHF 24.59. Die Karte unten zeigt Ihren Kanton.
Was passiert, wenn ich es falsch mache?
Das hängt davon ab, was fehlt.
Nanny-Lohn statt Taschengeld, Busse bis CHF 10'000, Nachzahlung bis fünf Jahre. Angemeldet ist das alles kein Thema.
Beispiel mit CHF 800 Taschengeld. Sätze 2026 geprüft am . Quellen und Methodik
Frist: 1 Monat ab Arbeitsbeginn · 30 Tage gratis testen
Massstab ist die Kriterienliste der Zürcher Tripartiten Kommission, angelehnt an Art. 48 VZAE. Fehlt ein Punkt, haben Sie eine Nanny angestellt.
| Au-pair | |
|---|---|
| Alter | 18 bis 30 (aus Drittstaaten: 18 bis 25, Art. 48 VZAE) |
| Sprachkurs | Landessprache vor Ort, Richtwert 120 Stunden im Jahr; Ihren Beitrag halten Sie im Vertrag fest |
| Einsatz | höchstens 30 Stunden pro Woche; Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit zählen dazu, auch am Abend |
| Freier Tag | mindestens einer pro Woche |
| Eltern | ein Elternteil ist mindestens die Hälfte der Einsatzzeit zu Hause |
| Tätigkeit | Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit; keine Erziehung, keine Nachhilfe |
| Wohnen | bei der Gastfamilie, eigenes Zimmer |
| Dauer | ein Jahr, einmal um ein Jahr verlängerbar (aus Drittstaaten: höchstens zwölf Monate) |
| Lohn | Taschengeld plus Kost und Logis; kein Mindestlohn, wo eine Quelle das belegt |
Fällt ein Kriterium weg, kann die Differenz zum NAV-Lohn nachgefordert werden. Über CHF 22'680 im Jahr rechnet die Kasse das ganze Jahr ordentlich ab.
Wo die Ausnahme belegt ist
Vier Kantone mit belegter Ausnahme, Genf mit eigenem Mindestlohn, 21 ohne publizierte Quelle. Tippen Sie Ihren Kanton an.
Der erste Schritt, schon erledigt
Stunden, freier Tag, Taschengeld, Kost und Logis, Sprachkurs: Alles, was die Behörde prüft, steht als Klausel im Vertrag. Sie tragen Namen und Beträge ein, drucken, unterschreiben.
Im Abo enthalten, CHF 19.90 im Monat. Nichts wird vor Tag 30 belastet.
Clino
Arbeitsvertrag
Gastfamilie
Au-pair
Vereinfachtes Verfahren: eine Abrechnung pro Jahr.
Kost und Logis werden zum gesetzlichen Ansatz gerechnet und zählen mit. Genau das wird am häufigsten vergessen.
Taschengeld plus Kost und Logis CHF 990 ergibt den AHV-Lohn. Netto für Ihr Au-pair bei CHF 800: CHF 570.31, im vereinfachten Verfahren mit VAVplus.
Frist: 1 Monat ab Arbeitsbeginn · 30 Tage gratis testen
Sechs Schritte. Drei bereitet Clino vor, einen macht Ihr Au-pair, zwei bleiben bei Ihnen.
Frist: 1 Monat ab Arbeitsbeginn · 30 Tage gratis testen
Wir nennen sie vorher.
Haftpflicht und Krankenkasse sind keine Unfallversicherung.
Die Unfallversicherung schliessen Sie ab, ab dem ersten Arbeitstag. Die Grundversicherung ist Sache Ihres Au-pairs (KVG Art. 3), Krankentaggeld hängt vom Kanton ab.
Mit ClinoZeigt beides für Ihren Kanton und kreuzt das vereinfachte Verfahren plus an.
Die Kasse rechnet einmal im Jahr ab.
Monatlich fliesst nur das Taschengeld. Die Beiträge kommen als eine Jahresrechnung, zahlbar innert 30 Tagen: Legen Sie den Betrag monatlich zur Seite.
Mit ClinoZeigt, was sich ansammelt, und erinnert Sie vor dem 30. Januar.
30 Stunden sind alle Stunden.
Abendbetreuung und leichte Hausarbeit zählen mit. Und ein Elternteil ist mindestens die Hälfte der Einsatzzeit zu Hause, sonst ist es eine Nanny.
Mit ClinoDer Vertrag druckt die Grenze, der Rechner warnt vor CHF 22'680 im Jahr.
In 5 Minuten startklar
Vertrag mit Au-pair-Zusatz, Kost und Logis im AHV-Lohn, die vorbereitete Anmeldung, jeden Monat eine Lohnabrechnung. Was Clino nicht macht: die Aufenthaltsbewilligung. Alle 26 Kantone, CHF 19.90 im Monat.
Die Frist läuft ab dem ersten Arbeitstag: Anmeldung innert eines Monats, Unfallversicherung ab Tag eins.
Nichts wird vor Tag 30 belastet. Monatlich kündbar. Sie unterschreiben und senden selbst, Clino bereitet vor.
Ja. Taschengeld plus Naturallohn gelten als AHV-pflichtiger Lohn, unabhängig davon, dass kein Mindestlohn gilt. Sie melden das Au-pair bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons an und schliessen die Unfallversicherung ab, über das vereinfachte Verfahren plus oder mit eigener Police.
Bei CHF 800 Taschengeld und CHF 990 Kost und Logis: CHF 570.31 im Monat, im vereinfachten Verfahren mit VAVplus. Abgezogen werden AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 %, Nichtberufsunfall 1,432 % und 5 % Quellensteuer, alle auf dem AHV-Lohn von CHF 1'790, aber nur vom Barlohn. Die Quellensteuer leiten Sie über die Kasse weiter; mit dem Steueramt rechnen Sie nicht ab.
Bietet Ihre Ausgleichskasse das vereinfachte Verfahren plus an, kreuzen Sie es in der Anmeldung an; die Prämie rechnet die Kasse mit den Beiträgen ab (Berufsunfall zu Ihren Lasten, Nichtberufsunfall vom Lohn). Im Tessin ist das der einzige Weg über die Kasse (Modulo 111, Punkt 6 und 10). Sonst schliessen Sie eine eigene Police ab, vor dem ersten Arbeitstag; bei einer bestehenden Police zuerst deren Kündigungsfrist beachten.
EU/EFTA: Anmeldung bei der Gemeinde, Bewilligung L oder B. Drittstaat: ja, die Vermittlung läuft über eine zur Arbeitsvermittlung zugelassene Organisation, das Au-pair ist 18 bis 25 Jahre alt und die Bewilligung gilt höchstens zwölf Monate, ohne Verlängerung (Art. 48 VZAE). Clino übernimmt die Aufenthaltsbewilligung nicht; alles danach (Vertrag, AHV, Unfall, Lohn) schon.
Nein. Wer in der Schweiz erwerbstätig ist, untersteht dem Schweizer Versicherungsobligatorium und versichert sich hier bei einer Krankenkasse, innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme (KVG Art. 3 Abs. 1).
In der Regel ja: CHF 800 plus CHF 990 ergeben CHF 21'480 im Jahr, unter der Grenze von CHF 22'680. Rechnen Sie mit dem Naturallohn, sonst verschätzen Sie sich um fast CHF 12'000 im Jahr. Wer die Grenze im laufenden Jahr überschreitet, wird für das ganze Jahr ordentlich abgerechnet (Auskunft der SVA Graubünden, August 2026).
Den Lohn bis zum letzten Tag, die nicht bezogenen Ferien anteilig, Kost und Logis bis zum Auszug, ein Arbeitszeugnis. Ferien: fünf Wochen pro Jahr bis zum vollendeten 20. Altersjahr, danach vier (OR Art. 329a). Die Lohndeklaration an die Kasse bleibt für die gearbeiteten Monate fällig. Clino erstellt Schlussabrechnung und Zeugnis.
Korrekt angemeldet, versichert und abgerechnet. Ein Festpreis.
Sätze 2026 geprüft am . Gelesen: AHVV Art. 11, AHV-Merkblätter 2.06 und 2.07, SECO NAV Hauswirtschaft Stand 1. Januar 2026, Merkblatt der TPK Zürich, LSM Tessin Art. 3, Art. 48 VZAE, Art. 1 Abs. 1 VOSA, KVG Art. 3, NAV Hauswirtschaft ZH Art. 12 und 26, CNL Ticino art. 19, OR Art. 329a, Art. 95 UVG. Schriftliche Auskünfte: Ersatzkasse UVG 7. August 2026, SVA Graubünden 7. August 2026, IAS Ticino 12. August 2026, SVA Zürich 13. August 2026. Keine Auskunft zu Au-pairs von TPK Zürich oder Ispettorato Ticino. Fehler melden

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