Putzfrau, Nanny oder Haushaltshilfe: Was Sie bei der Steuererklärung 2026 wirklich absetzen können
Ohne Lohnausweis akzeptiert das Steueramt keinen einzigen Franken Abzug - mit den richtigen Belegen sparen Sie dagegen oft mehrere tausend Franken. Hier sehen Sie in wenigen Minuten, welche Dokumente Sie brauchen und was Ihr Kanton zulässt.
Für jeden Steuerabzug rund um die Haushaltshilfe brauchen Sie Lohnausweis und AHV-Bestätigung - bei der Kinderbetreuung sind bis CHF 25'800 pro Kind abziehbar (Bund).
- Ohne offizielle Anmeldung kein Lohnausweis - und damit kein Steuerabzug.
- Abgabefrist je nach Kanton: zwischen 31. März und 30. September 2026.
- Clino erstellt Lohnausweis, AHV-Bestätigung und Jahresabrechnung automatisch.
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Welche Dokumente brauchen Sie für die Steuererklärung?

Ohne diese Belege akzeptiert das Steueramt keinen Abzug - legen Sie diese fünf Dokumente bereit:
Lohnausweis (Formular 11)
Das offizielle Schweizer Lohnformular - zeigt Bruttolohn, Abzüge (AHV, ALV, UVG) und Nettolohn. Muss der Steuererklärung beigelegt werden. Clino erstellt diesen automatisch im Januar.
AHV-Bestätigung der Ausgleichskasse
Die Jahresabrechnung der Ausgleichskasse beweist, dass die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt wurden. Im vereinfachten Abrechnungsverfahren dient sie gleichzeitig als Steuerbescheinigung.
Arbeitsvertrag
Nicht immer verlangt, aber als Nachweis empfohlen: Pensum, Lohn, Tätigkeitsbereich. Bei Kinderbetreuung besonders wichtig, um den Betreuungsanteil nachzuweisen.
Zahlungsbelege
Bankauszüge oder Quittungen, die die tatsächlichen Zahlungen belegen. Bargeldzahlungen ohne Quittung werden vom Steueramt nicht anerkannt.
Ärztliches Attest (falls zutreffend)
Nur bei behinderungsbedingtem Hilfsbedarf: Ein ärztliches Attest bestätigt, dass die Haushaltshilfe medizinisch notwendig ist. Ermöglicht den vollständigen Abzug ohne Obergrenze.
Clino generiert den Lohnausweis, die Jahresabrechnung und den Arbeitsvertrag automatisch. Im Dashboard finden Sie alle Dokumente als PDF - bereit zum Herunterladen und Einreichen.
Welche Steuerabzüge sind möglich?
Vier Kategorien sind absetzbar - prüfen Sie, welche auf Sie zutrifft:
Kinderdrittbetreuung
Nanny, Au-pair oder Tagesmutter für Kinder unter 14: Bis CHF 25'800/Kind (Bund). Bei einer Nanny, die auch putzt: ca. 50% zählen als Kinderbetreuung.
Max. CHF 25'800/KindBehinderungsbedingte Kosten
Wenn Sie oder eine unterhaltsberechtigte Person wegen Behinderung auf Haushaltshilfe angewiesen sind: voller Betrag, kein Selbstbehalt, kein Maximum.
Kein MaximumKrankheits-/Unfallkosten
Pflegekosten zu Hause (Spitex-Leistungen) - abzüglich 5% Selbstbehalt auf das Reineinkommen. Reine Hausarbeit zählt hier nicht.
Abzüglich 5% SelbstbehaltLiegenschaftsunterhalt
Treppenhausreinigung, Reinigung von Mietobjekten, Airbnb-Reinigung - als Teil der Liegenschaftskosten absetzbar. Private Wohnungsreinigung zählt nicht.
Effektive KostenNicht abziehbar:
Für den Abzug der Kinderdrittbetreuung rechnet der Nanny-Steuerabzug-Rechner in einer Minute aus, wie viel Sie mit einer angestellten Nanny in Ihrem Kanton abziehen können.
Kantonale Unterschiede bei den Steuerabzügen
Der Bundesabzug ist überall gleich - kantonal variiert das Maximum stark. Suchen Sie Ihren Kanton:
Wie viel können Sie in Ihrem Kanton abziehen?
Kantons-/Gemeindesteuer
CHF 25’300
Bundessteuer
CHF 25’800
pro Kind und Jahr (Kinderdrittbetreuung, 2026). Für jede Steuer gilt ihr eigenes Maximum - kantonal und beim Bund können unterschiedliche Beträge zum Zug kommen.
Quellen: Kantonale Steuerämter, Stand 2025/2026. Prüfen Sie die aktuellen Werte bei Ihrem Steueramt.
Tipp: In Kantonen mit niedrigen Limiten (ab CHF 8'000) ist der kantonale Abzug schnell ausgeschöpft. Prüfen Sie, ob Ihr Kanton separate Abzüge für Behinderungskosten anbietet - dort gibt es oft kein Maximum.
Schwarzarbeit = kein Steuerabzug
Keine Anmeldung bedeutet kein Abzug - und diese vier Konsequenzen:
Kein Lohnausweis
Ohne offizielle Anmeldung gibt es keinen Lohnausweis. Ohne Lohnausweis akzeptiert das Steueramt keinen einzigen Franken als Abzug.
Nachzahlung + Verzugszinsen
Werden Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert, fallen bis zu 5 Jahre Rückstände plus Verzugszinsen von 5% an.
Busse bis CHF 10'000
Schwarzarbeit ist eine Straftat. Die Bussen reichen von einigen hundert bis zu CHF 10'000 - je nach Schwere und Kanton.
Haftung bei Unfällen
Ohne UVG-Versicherung zahlt die Ersatzkasse UVG den Unfall - und fordert die Ersatzprämien bis 5 Jahre zurück bei Ihnen ein (Art. 95 UVG).
Die Rechnung: CHF 19.90/Monat für die legale Anmeldung mit Clino - dafür Steuerabzüge von oft mehreren tausend Franken. Schwarz zahlen heisst: null Abzug plus Bussenrisiko.
Ohne Anmeldung (schwarz)
- •Kein Lohnausweis möglich
- •Kein Steuerabzug - null Franken
- •Bussen bis CHF 10'000
- •Ersatzprämien nach einem Unfall
Mit Clino (legal)
- •Lohnausweis automatisch im Januar
- •Steuerabzug bis CHF 25'800/Kind
- •Rechtlich sauber angestellt
- •UVG-Antrag vorbereitet
Wie Clino alle Steuerdokumente automatisch erstellt
Clino ist kein Steuerberater - aber alle Steuerdokumente entstehen automatisch. So läuft es:
Registrierung in 5 Minuten
Haushaltshilfe anmelden, Lohn festlegen, fertig. Clino bereitet die AHV-Anmeldung und die UVG-Versicherung vor.
Monatliche Lohnabrechnung
Jeden Monat berechnet Clino den Nettolohn, die Sozialabgaben und erstellt die Lohnabrechnung - alles gespeichert im Dashboard.
Jahresabschluss im Januar
Im Januar generiert Clino automatisch: Lohnausweis (Formular 11), Jahresabrechnung der Sozialversicherungen, AHV-Bestätigung.
Download und einreichen
Alle Dokumente als PDF herunterladen, der Steuererklärung beilegen - fertig. Keine manuelle Berechnung, keine fehlenden Belege.
CHF 19.90/Monat - alle Dokumente für die Steuererklärung inklusive. Kein versteckter Aufpreis für den Lohnausweis.
Steuer-Zeitplan 2026: Wichtige Fristen
Jeder Kanton hat eigene Fristen. Hier die wichtigsten Termine für die Steuererklärung 2025 (Abgabe 2026):
Januar 2026
Clino erstellt den Lohnausweis 2025 automatisch. Arbeitgeber-Bestätigung der Sozialversicherungen wird verfügbar.
31. März 2026
Abgabefrist in vielen Deutschschweizer Kantonen (ZH, BE, LU, AG, SG u.a.). Verlängerung meist möglich, aber kostenpflichtig.
30. Juni 2026
Frist für die meisten Westschweizer Kantone (GE, VD, FR, NE). Wer noch nicht eingereicht hat: jetzt handeln.
30. September 2026
Letzte Verlängerungsfrist in den meisten Kantonen. Danach drohen Mahngebühren und Ermessensveranlagung.
7 häufige Fehler bei der Steuererklärung mit Haushaltshilfe
Keinen Lohnausweis erstellt
Ohne Lohnausweis wird kein Abzug akzeptiert. Auch im vereinfachten Verfahren brauchen Sie die Steuerbescheinigung der Ausgleichskasse.
Putzkosten als Kinderbetreuung deklariert
Nur der Betreuungsanteil ist absetzbar. Bei einer Nanny, die auch putzt: max. 50% des Lohns für Kinderbetreuung angeben.
Kantonales Maximum überschritten
Der Bundesabzug beträgt CHF 25'800 - kantonal zwischen CHF 8'000 (SZ) und CHF 27'300 (GR). Den niedrigeren Wert prüfen.
Bargeld ohne Quittung
Barzahlungen sind erlaubt, aber nur mit Quittung nachweisbar. Ohne Beleg = kein Beweis = kein Abzug.
Vereinfachtes Verfahren vergessen zu deklarieren
Im vereinfachten Verfahren werden Steuern pauschal abgerechnet. Trotzdem muss der Lohn in der eigenen Steuererklärung erscheinen.
Belege nicht aufbewahrt
Das Steueramt kann Belege bis zu 5 Jahre nachfordern. Alle Lohnabrechnungen, Quittungen und Verträge aufbewahren.
Frist verpasst
Wer die Abgabefrist verpasst und keine Verlängerung beantragt hat, riskiert Mahngebühren und eine Ermessensveranlagung (meist höher).
Checkliste: Steuererklärung mit Haushaltshilfe
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